PRAXIS Dr. Suat Bilek
Facharzt für Innere Medizin (hausärztlich) & Kardiologie*   verkehrmedizinische Qualifikation

 

HERZlich Willkommen in der
 PRAXIS Dr. Suat Bilek in
Gelsenkirchen-Horst


Wir sind eine Facharztpraxis für
Innere Medizin (hausärztliche Versorgung) und Kardiologie*
mit verkehrsmedizinische Qualifikation  (siehe unten)

Sie möchten sich gerne schnell und unkompliziert informieren? 

Dann sind Sie hier genau richtig.

Auf unseren Seiten erhalten Sie nützliche Informationen rund um unsere Praxis, unser Team sowie die Öffnungs- und Sprechzeiten.
Außerdem halten wir nützliche Tipps rund um Ihre Gesundheit für Sie bereit. Schauen Sie doch einfach selbst !


Kontakt & Öffnungszeiten


Öffnungs- und Sprechzeiten

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 Wir arbeiten ohne Termin für Sie.

(Ausnahme Berufstätige, sprechen Sie uns im Vorfeld an)
Wir behandeln Patienten ab dem 7. Lebensjahr.
Wir stehen Ihnen persönlich zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag, Dienstag und Donnerstag:
08:00 - 12:30 Uhr und 
14:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr und 
nach Vereinbarung.
Rufnummer: 0209 55 0 44

" Der Weg ist das Ziel"  -  Konfuzius

 

Hausbesuche

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Gerne führen wir auch Hausbesuche für unsere älteren Patienten und in dringenden Notfällen durch. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass eine Behandlung in unserer Praxis meist erheblich schneller und unkomplizierter durchzuführen ist.

Bitte kümmern Sie sich möglichst früh um einen Termin für Hausbesuche. Falls es sich um einen akuten Notfall handelt, können Sie natürlich auch unangemeldet in die Praxis kommen oder sich bei uns melden. Bitte beachten Sie aber, dass wir normalerweise Termine vergeben.

Unsere Hausbesuche führen wir üblicherweise vor und nach den Sprechzeiten durch.
Sie erreichen uns für eine Terminabsprache telefonisch unter der Telefonnummer 0209-55044

 

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Verkehrsmedizin

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Verkehrsmedizinische Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Durchführung von Untersuchungen zur Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers sind in § 11 der FeV geregelt. Insbesondere für Berufskraftfahrer gelten besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung.


Die FeV bestimmt, dass die Fahrerlaubnisbehörden bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers
zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen - die Vorlage eines Gutachtens anordnen kann.


Die Behörde bestimmt auch ob das Gutachten von einem für die Fragestellung zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erteilt werden soll. Folgende Ärzte erfüllen die geforderte Qualifikation:

1) Facharzt mit „Verkehrsmedizinischer Qualifikation"


2) Arzt des Gesundheitsamtes oder ein anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung


3) Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin


4) Facharzt für Rechtsmedizin


5) Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung


Bild von Maxim Abramov aus Unsplash



VERKEHRSMEDIZIN

Seit 2017 führen wir bei uns in der Praxis :

jeden Montag bis Freitags vormittags von 09:30 bis 12:00 Uhr und jeden Montag, Dienstag sowie Donnerstag nachmittags von 14:30 bis 17:00 Uhr im Rahmen der verkehrsmedizinische Qualifikation die ärztliche-und augenärztliche Untersuchungen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C/CE/CE1/BE (LKW Fahrer und Fahrlehrer), D/DE/DE1 (Taxi und Bus Fahrer mit Reaktionstest) und B (PKW Fahrer).

Für Abläufe und Termine wenden sie sich bitte an unseren Praxisteam unter der Rufnummer 0209 55044

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